rechtlicher Graubereich
Hi,
erst einmal möchten wir hier niemanden verärgern oder den Besserwisser spielen aber rein rechtlich gibt es da einen gewissen "Graubereich".
Also, Bilder an öffentlichen Plätzen - sofern also kein Recht an Gebäuden, Kunstwerken, ... verletzt wird - kann man getrost veröffentlichen.
Dann sagt der Gesetzgeber; Personen, die NICHT Haupmotiv des Fotos sind - sich also nur "zufällig" dort aufgehalten haben - müssen nicht unkenntlich gemacht werden. Man darf also nicht von einer fremden Person ein Portrait machen und hinter her sagen, man wollte die verschwommene Eiche im Hintergrund fotografieren.
Daraus lässt sich nun schliessen; wenn jemand so blöd ist, sich bei einem Fotoshooting in den Hintergrund als Gaffer zu stellen und damit nicht das Haupmotiv des Fotos ist, benötige ich von ihm/ihr (kommt selten vor) auch keine Einwilligung. Zumal er ja auch gesehen hat, was da passiert und das ja demzufolge auch freiwillig erfolgte. Es sollte ihm also vor Gericht schwer fallen, zu beweisen, dass er nicht mit auf das Bild wollte. Denn dann hätte er sich ja wo anders hin gestellt!
Alles in allem sieht es natürlich immer blöd aus mit so einem Spanner im Hintergrund und wenn das nicht zur Bildaussage dazugehört sollte man es natürlich vermeiden.
Also am besten, eine kurze Ansage und wer im Hintergrund stehen bleibt, hat Pech/Glück (je nach Betrachtungswinkel) gehabt. Die Persönlichkeitsrechte werden lt. Gesetz solange nicht verletzt wie ich ihn nicht als Hauptmotiv ablichte.
LG akamai
PS: Diese Aussage wird sicher viel Diskusionsstoff bieten!