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Outdoorsexspiele versus Überwachungs-Kameras

**********henWU Paar
542 Beiträge
Themenersteller 
Outdoorsexspiele versus Überwachungs-Kameras
Weil wir es erst kürzlich wieder erlebt haben und dazu entgegen unserer Erwartung hier in der Gruppe nichts zu diesem Thema finden konnten:

Da ist er: der perfekte Ort für unser Tun ... und dann entdecken wir plötzlich Kameras...

Ein Szenario, das sich leider immer öfter wiederholt.

Ja sogar im Wald und an anderen, scheinbar einsamen Orten finden sich immer öfter visuelle Aufnahmegeräte (Stichwort:„Wildkameras“), die - zum Teil getarnt - auch im Infrarot-Bereich agieren.
Also nichts mit scheinbarem Schutz der Dunkelheit, wie ein zur Kontrolle angeschafftes Nachtsichtgerät uns schon mehrfach aufzeigte.

Wie geht Ihr damit um?
Ist Euch dieser Umstand überhaupt bekannt, ein Thema für Euch?
Habt Ihr dazu auch Wahrnehmungen, Erfahrungen, Erlebnisse?

Dann lasst uns mal teilhaben...
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******n01 Mann
1.354 Beiträge
Wildkameras
Habe einige jäger in meinem Freundeskreis
Die habe auf lichtungen zb bei futterstellen oder in der nähe von Aufforstunge welche angebracht
Und ja es sind öfters paare drauf die dort
Orale u gv vollziehen
Die jäger intressieren sich für die paare nicht
Bei meinen bin ich sicher das sie die Bilder immer löschen
Persönlichkeitsrechte
Laut dem neuen Datenschutzgesetz gilt auch das Recht am eigenen Bild. So muss in der freien Natur wo Personen an zu treffen sind darüber informiert werden das in unmittelbarer Nähe Wildkameras angebracht sind.
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******n01 Mann
1.354 Beiträge
In jagdrevieren
Jagdreviere sind privat Besitz
Da müsste es nur angebracht werden wenn fremde grund u wege oder öffentliche strassen betroffen sind
*******_EBE Paar
855 Beiträge
Zur Sicherheit schauen wir uns die Gegebenheit erst mehrmals an auch am Tage.
Und ganz erlich wenn man dann doch gefilmt wird ohne das man es merkt dann ist das halt so.
****ann Mann
199 Beiträge
nach den Waldgesetzen der Bundesländer ist folgendes in jedem dieser Gesetze geregelt....

Zitat:
Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes jedermann gestattet, soweit dem nicht Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.

Demnach gelten hier auch die Bestimmungen zum Umgang mit Kameras, auch zur Wildbeobachtung, gem. der DSGVO. Da kann ein Jäger, Jagdpächter etc. tun und sagen was er will, er hat darauf bewußt hinzuweisen, bzw. dieses sogar zu unterlassen, da es sich hierbei um Aufnahmen unbestimmter Personen in der Öffentlichkeit handelt. Und das unabhängig davon was die Personen gerade machen!

Wenn er dort was aufnehmen will muss er das gesamte Waldgebiet einzäunen.
****ann Mann
199 Beiträge
******n01:
In jagdrevieren
Jagdreviere sind privat Besitz
Da müsste es nur angebracht werden wenn fremde grund u wege oder öffentliche strassen betroffen sind

Dann muss der Jagdpächter seinen Besitz aber auch einzäunen. Dem stehen aber die Waldgesetze entgegen. Danach sind nur Schonungen etc. nach Freigabe durch die Forstverwaltung einzuzäunen.
****ann Mann
199 Beiträge
*****789 Paar
470 Beiträge
Waldgesetz gegen Datenschutz gegen.....
Es ist schön wie hier die Rechte gegeneinander ausgereizt werden, aber wie sieht es dann mit:

" Erregung öffentlichen Ärgernis"

nach BGB bzw. Strafgesetzbuch usw. aus? Da gibt es genügend Gesetze welche sexuelle Handlungen und Exhibitionismus in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen. Also ist die Frage doch relativ. Das Filmen in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Die öffentliche Verwertung der Aufnahmen ohne Einverständnis jedoch deutlich eingeschränkt.

Vielleicht sollte so mancher der Vorposter da mal genauer Nachdenken.
**********r6671 Paar
2.574 Beiträge
Auch hier greift ganz klar der Datenschutz !
".. Gemäß § 6 Abs. 2 BDSG muss auch beim Einsatz von Wild bzw. Tierbeobachtungskameras auf den Umstand der Videobeobachtung sowie auf die verantwortliche Stelle hingewiesen werden (vgl. im Einzelnen unter E.I.). Es sind daher innerhalb des Waldes Schilder anzubringen, die aufgrund ihrer Anzahl und Anordnung für die Waldbesucherinnen und -besucher erkennen lassen, welche Bereiche des Waldes überwacht werden.
Da ein Betrieb der Kameras ausschließlich zum Zwecke der Wild- bzw. Tierbeobachtung in Betracht kommen kann, sind durch Zufall erhobene Bilddaten von Waldbesucherinnen und -besuchern unverzüglich wieder zu löschen. ..."

Den kompletten Wortlaut kann man auf der Seite Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)nachlesen:

https://www.ldi.nrw.de/mainm … Wildkameras/Wildkameras1.pdf
heimlicher Wunsch
schliesse mich dem Vorposter an
Nicht wenige der draussen Rummachenden spielen ja unbewusst mit dem ertappt werden.
******Kat Paar
7.749 Beiträge
Ach Leute ...
... nicht immer wieder diese pseudorechtlichen Bewertungen hier. Das hatten wir doch schon so oft ...

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist nur dann strafbewehrt, wer gleichzeitig (!) "dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt".
Schaut doch einfach ins StGB und die vielen Hinweise im Netz dazu, vor dem Posten ...
*********ichy Paar
9.383 Beiträge
Grundsätzlich sind Wälder, egal ob in privatem oder öffentlichen Besitz von Jedermann und Jederfrau zum zwecke der Erholung frei begehbar. Siehe Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Das Einzäunen der Wälder ist dann auch nicht so einfach, wie man meinen mag, denn wie das Gesetz es schon sagt, das Betreten der Wälder ist erlaubt und darf im normal Fall nicht verhindert werden.


*****789:
" Erregung öffentlichen Ärgernis" nach BGB
Zuständig sind hier BGB §§183/183a. Allerdings ist das Vergehen nur ahndungsfähig, wenn sich denn ein Kläger findet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das mittels Kamera aufgenommene Bildnis mag zwar ein Beweis sein, da man aber nicht Anwesend war stellt es eher kein Vergehen dar, denn nur wer persönlich anwesend war, kann sich auch gestört fühlen.
Eher taucht da die Frage auf, ob das Bild hätte entstehen und zum Zwecke der Klageerhebung genutzt werden dürfen. Das darf eher bezweifelt werden.
*******6920 Paar
465 Beiträge
Leider hat unser Vorredner nicht ganz recht.....Es ist nicht das Bgb sondern das StGB....
**********henWU Paar
542 Beiträge
Themenersteller 
Abgleiten in juristische Fachsimpelei...
Liebe Leute,
Zuerst mal *danke* für Eure zahlreichen Wortmeldungen.
Aber wir wollten hier eigentlich keine „Rechtsdiskussionen“ auslösen, sondern das Problem selbst und Euren Umgang damit ansprechen.

Unabhängig von den Datenschutzbestimmungen und deren (nicht nur hier) vielfältigen Auslegungsversuchen sowie dem „Damoklesschwert“ der möglichen „Erregung von öffentlichen Ärgernis“
geht es uns um die schlichte Tatsache, dass wir immer mehr Kameras wahrnehmen, die - ob nun rechtlich einwandfrei oder auch nicht - montiert sind und grundsätzlich öffentlich zugängliche Orte überwachen.


Orte, an denen wir sonst aufgrund mangelnder Besucherfrequenz einschlägige Spiele andenken würden, und zwar OHNE dabei ein externes Sex- oder BDSM-Video zu produzieren! *nein*

Und da wir bis jetzt noch kein einziges (!) Hinweisschild gesehen, sehr wohl aber immer wieder Kameras entdeckt haben, wollten wir das hier zur Diskussion stellen.

Unter anderem weil es uns nicht so richtig anspricht - wie einem Kärntner Politiker passiert - Bilder und Videos über unser Tun in der Öffentlichkeit zu finden. *nono*

Ach ja: gutgemeinte Ratschläge, dass wir dann halt nicht mehr rausgehen sollten zum „Spielen“ empfinden wir jetzt (insbesondere in dieser Gruppe) nur bedingt als eine konstruktive Diskussion... *zwinker*

*wink*
**Bu Paar
357 Beiträge
Super Möglichkeit
Warum nicht mal ganz bewusst solche Kameras suchen, Maske an, wenn man unerkannt sein will, oder ohne, wenn es einem schnuppe ist. Und dann eine gute Show davor abziehen.

Ist doch das, was machen gerade wollen, oder?
*********ichy Paar
9.383 Beiträge
*******6920:
Leider hat unser Vorredner nicht ganz recht.....Es ist nicht das Bgb sondern das StGB....
Stimmt, StGB §§183 183a
https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/183A.html

*sorry*
Die Hinweise auf gesetzliche Grundlagen halten wir in diesem Zusammenhang schon für wichtig, auch wenn man dadurch ein wenig zur Spaßbremse wird.

Was kann man tun?
Die Option wegzubleiben ist ja nunmal keine.

Man könnte eine Farbspray Dose dabei haben, ist dann allerdings Sachbeschädigung.
Oder man könnte einen Socken o.ä. drüberziehen, solange man dort aktiv ist.
**Bu Paar
357 Beiträge
Farbspray finde ich unterirdisch!!
Die Jäger machen das ja nicht, weil sie Spanner sind, sondern aus verständlichen Gründen. Denen dann die Kameras, die ja verdammt teuer sind, mit Farbe versauen ist nicht gut. Entweder einfach ein paar Meter weiter gehen, oder ignorieren oder tatsächlich ein Tuch drüber hängen.
*****zIV Mann
471 Beiträge
Wenn ich weiss, das dort eine Kamera ist, dann bin ich nicht dort!
Würde ich nach dem Sex die Kamera finden die mich aufgenommen hat, dann wäre danach die Kamera f...

Oh das reimt sich und alles was sich reimt ist gut ! lt. Pumuckel
*****zIV Mann
471 Beiträge
Leider kann sich jeder Idiot so eine Wildcamera übers Internet bestellen. Schaut mal bei Ama... nach. Auch Spanner könnten sich so eine Camera kaufen und die wären sicherlich enttäuscht wenn sie nur Wild filmen würden.
********esee Mann
243 Beiträge
Wobei die Spanner sicher lange auf Erfolg warten müssten.
Nicht gleich bei jeder Kamera ans Zerstören denken.

Was auch wichtig sein könnte:
Nicht alle Bereiche des Waldes sollten zum Naturschutz durch den Menschen betreten werden. Die Erholung dürfte sich größtenteils auf das Spazieren, Wandern, Radfahren auf Wegen beziehen.

Klar, es gibt ein paar Ecken, wo Trampelpfade zum Sexeln in die Büsche gehen, aber manchmal so viele, dass davon viele überflüssig sind.
weißweiß
*****han Frau
723 Beiträge
@fotofun01
Da wär ich mir aber nicht so sicher. dass deine Jäger das wirklich wieder löschen ...
ProfilbildProfilbild
******n01 Mann
1.354 Beiträge
Ja bin ich
Einer ist mein Vater u einer mein Schwiegervater
Ganz sicher sie schauen nur nach wild
Und umwelt verschmutzer wilder müll entsorgung
*****774 Paar
1.646 Beiträge
Sex unter freiem Himmel – das sollten Sie beachten
Bei der aktuellen Hitzewelle kann sich Sex im Bett schon mal zur Tortur entwickeln. Also nichts wie raus! Lassen Sie Ihr Schlafzimmer links liegen und gehen Sie mit Ihrem Partner in die freie Natur. Denn für die mutigen Liebeshungrigen gibt es nichts Aufregenderes als eine Frischluftnummer im Park, im Auto oder am Strand.
Sie müssen ja beim ersten Mal nicht gleich in die Ferne schweifen. Der eigene Garten oder Balkon kann ein wunderbarer Ort für leidenschaftlichen Sex sein. Sie befinden sich im Freien, aber dennoch auf eigenem Terrain. Doch auch andere Orte locken bei sommerlichen Temperaturen, für den Liebesakt einmal nicht das Schlafzimmer aufzusuchen. Laut einer Umfrage ist Sex in der Natur der zweitbeliebteste Ort für Sex außerhalb des Schlafzimmers, gefolgt von Sex im Auto. Platz eins teilen sich Couch, Küchentisch und Waschmaschine.


Harte Strafen im Ausland
Wer vorsichtig ist und sich während des Geschlechtsverkehrs entsprechend versteckt und bedeckt, geht in der Regel straffrei aus. Denn je weniger Leute dabei zusehen können und etwas von Ihrem Vergnügen mitbekommen, desto besser. Juristische Feinheiten: Immer dann, wenn andere Leute ahnen, was man tut, es aber nicht komplett sehen, bleibt man straffrei. In anderen europäischen Ländern werden sexuelle Praktiken in der Öffentlichkeit wesentlich schwerer geahndet. In Rumänien drohen bei der Liebe im Grünen sieben Jahre Haft, in Dänemark vier Jahre. In Spanien muss das auf frischer Tat ertappte Paar zwischen 5.000 und 75.000 Euro zahlen, in Italien gibt es bei der Liebe am Strand 300 Euro Strafe und bis zu zwei Jahre Haft.

Urlaubsland
Bulgarien - Verwarnung
Dänemark - Bis zu vier Jahre Haftstrafe möglich
Finnland - Verwarnung
Frankreich - Bis zu 15.000 Euro Bußgeld möglich
Griechenland - Bis zu zwei Jahre Haftstrafe möglich
Großbritannien - Bußgeld möglich
Italien - 300 Euro Bußgeld oder bis zu zwei Jahre Haftstrafe möglich
Kroatien - Bis zu 30 Tage Haft und 150 Euro Bußgeld möglich
Norwegen - Verwarnung
Österreich - Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und auch Haftstrafe möglich
Portugal - Bußgeld von bis zu 120 Tagessätzen möglich
Schweden - Bis zu 50 Euro Bußgeld möglich
Spanien - Bis zu 75.000 Euro Bußgeld möglich
Türkei - Bis zu zwei Monate Haftstrafe plus Bußgeld um die 200 Euro möglich

https://www.t-online.de/lebe … as-sind-die-besten-orte.html
****ab Paar
12.071 Beiträge
Gruppen-Mod 
Jetzt geht es aber etwas vom Thema weg...
Zwar auch interessant, aber hier eben dran vorbei

*zumthema*


*modda*
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